Rekurskommission für Bauprodukte

Der Handel mit Bauprodukten ist auch für das typische Exportland Schweiz ein wichtiger Wirtschaftsschauplatz. Nachdem die EU mit der Bauprodukterichtlinie harmonisierte Vorschriften über das Inverkehrbringen von Bauprodukten kennt, wurden diese Regelungen mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Bauprodukte am 1. Januar 2001 auch im schweizerischen Landesrecht umgesetzt. Im Bereich der Rechtspflege wurde zu diesem Zeitpunkt eine Rekurskommission eingesetzt, zu deren Aufgaben es gehörte, Verfügungen der Zulassungsstellen und Kontrollorgane des Bundes auf ihre Rechtmässigkeit hin zu untersuchen. Bis zum 31. Dezember 2006 musste diese Rekurskommission nicht tätig werden.

Die Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartementes sind per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden.

Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite:

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