Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung

Bei der Eidgenössischen Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung handelte es sich um eine richterliche Instanz der Verwaltungsrechtspflege des Bundes, die im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG, SR 173.110) im Jahr 1994 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

Die Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartementes sind per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden.

Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite:

www.bundesverwaltungsgericht.ch

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